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Was geht wieder? Was ist weiter verboten? Hier eine Übersicht über die wichtigsten Regelungen. Die rheinland-pfälzische Landesregierung lockert ab dem Juni eine der einschneidendsten Corona-Auflagen: Die Kontaktbeschränkung. Bisher durften sich nur die Mitglieder zweier Haushalte in der Öffentlichkeit treffen. Nun dürfen sich auch bis zu zehn Menschen treffen - unabhängig davon aus wie vielen Haushalten sie kommen.
Der sonst vorgeschriebene Abstand von 1,5 Meter muss bei einem solchen Treffen nicht eingehalten werden. Generell gilt nach wie vor der Appell der Landesregierung, Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren. Für Treffen in Privatwohnungen macht das Land weiter keine Vorgaben.
Es gilt aber die Empfehlung, sich auch privat an die Regeln für die Öffentlichkeit zu halten. Kontrollen im Privaten gibt es laut Staatskanzlei nicht. Werden die Ordnungsbehörden aber etwa darauf aufmerksam, dass in einer Wohnung viele Menschen ohne Abstand eine Party feiern — könnten die Behörden einschreiten. Ab dem Juni dürfen Innenveranstaltungen mit bis zu 75 Menschen wieder stattfinden, ab dem Juni dürfen es dann im Innenbereich bis zu Menschen sein.
Juni die Personenbegrenzung auf angehoben. Sie bleiben voraussichtlich bis mindestens August verboten. Private Feiern will die Landesregierung explizit nicht regeln. Dauercamper dürfen seit dem Mai wieder auf ihre Plätze. Ab Juni sollen auch Benutzer ohne eigene Sanitäranlagen wieder auf die Campingplätze dürfen. Reisebusfahrten und Schiffsreisen sind nach der aktuellsten Corona-Verordnung des Landes ebenfalls ab Juni unter Auflagen wieder möglich.
Hallenbäder und Saunen können ab dem Juni öffnen. Seit dem Mai dürfen unter anderem Fitnessstudios und Freibäder unter ganz bestimmten hygienischen Auflagen öffnen. In den Fitnessstudios schreibt die Verordnung einen Abstand von drei Metern zwischen den Geräten vor, wenn sie parallel genutzt werden. Wettkampfsituationen mit direktem Kontakt sind nicht erlaubt.