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Seit Juli schreibt das Prostituiertenschutzgesetz vor, dass Sexarbeiter eine behördliche Anmeldung benötigen. Wie viele Männer und Frauen tatsächlich im Gewerbe tätig sind, ist den Behörden unbekannt. Die Ordnungsämter von Stadt und Landkreis Göttingen haben bisher 91 dieser Bescheinigungen ausgegeben. Wie viele Männer und Frauen aber tatsächlich im Gewerbe tätig sind, ist den Behörden unbekannt.
Es sollte Schutz vor Zwangsprostitution bieten und für sexuelle Selbstbestimmung und persönliche Freiheit sorgen. Schon wer für ungeschützten Verkehr Werbung macht, macht sich künftig strafbar. Kernelement aber sollte die Meldepflicht für Prostituierte und die Betriebszulassung für Prostitutionsstätten sein. Sexarbeiter, Bordellbetreiber und Freier legten Verfassungsbeschwerde ein.
Das Gesetzt treibe noch mehr Frauen in die Illegalität und verletze die Grundrechte der Prostituierten. Gleichzeitig waren die Kommunen, die mit der Umsetzung des Gesetzes beauftragt wurden, nicht auf die neue Aufgabe vorbereitet. Noch drei Tage vor Inkrafttreten des Gesetzes lagen beispielsweise bei der Stadtverwaltung Göttingen weder die Ausweise noch die Informationsmaterialien vor.
Ein Problem, das mittlerweile behoben ist. Heute stellt das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung eine zehnsprachige Materialiensammlung zur Verfügung. Wegen des verzögerten Vorlaufs wurde eine Übergangsregelung bis zum Dezember eingerichtet. Zum jetzigen Zeitpunkt müssten aber endgültig alle Sexarbeiter beim Ordnungsamt gemeldet sein. Bei der Kreisverwaltung haben bisher 19 Personen eine Tätigkeit als Prostituierte angemeldet.
Die Frage, wie viele es hätten sein müssen, lasse sich nicht beantworten. Insider schätzen die Zahl der Sexarbeiter innerhalb der Stadtgrenzen auf etwa — belastbar ist diese Zahl nicht. Die seit August letzten Jahres angebotenen Beratungsgespräche beim für Stadt und Landkreis zuständigen Göttinger Gesundheitsamt wurden von 94 Personen in Anspruch genommen.